Werde Rechtsberater:in!
Alle Vereinsmitglieder, die in die Beratungstätigkeit einsteigen wollen, müssen ein aus Vorlesungen, Tutorien und Hospitationen bestehendes Ausbildungsprogramm absolvieren, welches theoretische Kenntnisse im Asyl- und Aufenthaltsrecht sowie einen nahen Praxisbezug vermittelt.
Das erfolgreiche Bestehen der Abschlussklausur sowie die Teilnahme an einem Beratungsworkshop und mindestens zwei Hospitationen bilden die Voraussetzung für die Übernahme eines asyl- oder ausländerrechtlichen Mandats. So wird sichergestellt, dass nur Studierende mit ausreichenden Kenntnissen im Asyl- und Ausländerrecht in die Mandatsbetreuung einsteigen.
Ferner stellt das Ausbildungsprogramm, neben der Betreuung durch den Beirat, einen elementaren Teil der Qualitätssicherung im Rahmen der „Anleitung“ nach § 6 Abs. 2 RDG dar.
Vorläufige Termine für den nächsten Ausbildungsdurchgang 2024/25:
- 28.10.24 - Infoveranstaltung
- 15.11.24 - 1. Vorlesung
- 22.11.24 - 2. Vorlesung
- 29.11.24 - 3. Vorlesung
- 06.12.24 - 4. Vorlesung
- 13.12.24. - 5. Vorlesung
- optional: Gemeinsame Lerntreffen
- 20.12.24 - Abschlussklausur
- 18.01.25 - Workshop zu interkultureller Kommunikation
- Im Januar/Februar auch Hospitationsmöglichkeiten
Fragen zur Ausbildung? Dann einfach unsere FAQ-Seite durchstöbern oder an ausbildung@rlc-trier.de schreiben!