Beraterausbildung
Alle Vereinsmitglieder, die in die Beratungstätigkeit einsteigen wollen, müssen ein aus Vorlesungen, Tutorien und Hospitationen bestehendes Ausbildungsprogramm absolvieren, welches theoretische Kenntnisse im Asyl- und Ausländerrecht sowie einen nahen Praxisbezug vermittelt. Das erfolgreiche Bestehen der Abschlussklausur sowie die Teilnahme an einem Beratungsworkshop und mindestens zwei Hospitationen bilden die Voraussetzung für die Übernahme eines asyl- oder ausländerrechtlichen Mandats. So wird sichergestellt, dass nur Studierende mit ausreichenden Kenntnissen im Asyl- und Ausländerrecht in die Mandatsbetreuung einsteigen. Ferner stellt das Ausbildungsprogramm, neben der Betreuung durch den Beirat, einen elementaren Teil der Qualitätssicherung im Rahmen der „Anleitung“ nach § 6 Abs. 2 RDG dar.

Fragen zur Ausbildung? Dann einfach unsere FAQ-Seite durchstöbern oder an ausbildung@rlc-trier.de schreiben!