Werde Rechtsberater:in!

 

Alle Vereinsmitglieder, die in die Beratungstätigkeit einsteigen wollen, müssen ein aus Vorlesungen, Tutorien und Hospitationen bestehendes Ausbildungsprogramm absolvieren, welches theoretische Kenntnisse im Asyl- und Aufenthaltsrecht sowie einen nahen Praxisbezug vermittelt.

Das erfolgreiche Bestehen der Abschlussklausur sowie die Teilnahme an einem Beratungsworkshop und mindestens zwei Hospitationen bilden die Voraussetzung für die Übernahme eines asyl- oder ausländerrechtlichen Mandats. So wird sichergestellt, dass nur Studierende mit ausreichenden Kenntnissen im Asyl- und Ausländerrecht in die Mandatsbetreuung einsteigen.

Ferner stellt das Ausbildungsprogramm, neben der Betreuung durch den Beirat, einen elementaren Teil der Qualitätssicherung im Rahmen der „Anleitung“ nach § 6 Abs. 2 RDG dar.

 

Vorläufige Termine für den nächsten Ausbildungsdurchgang 2024/25:

  • 28.10.24 - Infoveranstaltung
  • 15.11.24 - 1. Vorlesung
  • 22.11.24 - 2. Vorlesung
  • 29.11.24 - 3. Vorlesung
  • 06.12.24 - 4. Vorlesung
  • 13.12.24. - 5. Vorlesung
  • optional: Gemeinsame Lerntreffen
  • 20.12.24 - Abschlussklausur
  • 18.01.25 - Workshop zu interkultureller Kommunikation
  • Im Januar/Februar auch Hospitationsmöglichkeiten

 


 

Fragen zur Ausbildung? Dann einfach unsere FAQ-Seite durchstöbern oder an ausbildung@rlc-trier.de schreiben!